Anschriftenänderung im Fahrzeugschein

Beschreibung:
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein.
Nach einem Wohnungswechsel muss die Anschrift im Fahrzeugschein innerhalb einer Woche geändert werden.

Wenn Sie nicht aus dem Gebiet des Märkischen Kreises nach Altena ziehen, sind Sie verpflichtet, bei der Zulassungsstelle des Märkischen Kreises (Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid) ein neues Kennzeichen zu beantragen.

Wenn Sie aus dem Gebiet des Märkischen Kreises nach Altena ziehen, sich das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs also nicht ändert, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro Altena vornehmen lassen.

Ziehen Sie innerhalb von Altena um, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit der Ummeldung im Bürgerbüro Altena vornehmen lassen.

Eine Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, kann nur direkt bei der Zulassungsstelle des Märkischen Kreises erfolgen.

Benötigte Unterlagen:
Fahrzeugschein
Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:
11,00 €

Zuständiger Bereich:
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena

Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227

E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de

Öffnungszeiten: 

Montag8.00 - 13.0014.00 - 16.30
Dienstag7.00 - 13.0014.00 - 16.30
Mittwoch8.00 - 13.0014.00 - 16.30
Donnerstag8.00 - 13.0014.00 - 18.00
Freitag8.00 - 13.00
Jeden 1. Samstag im Monat8.00 - 12.00