Beschreibung:
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. In diesem Register werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung und für die Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz benötigt.
Voraussetzungen:
Als natürliche Person müssen Sie für die Beantragung mit Hauptwohnsitz in Altena gemeldet sein und hier im Gewerberegister geführt werden.
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Altena haben und hier im Gewerberegister geführt werden.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
Für die Beantragung ist der Personalausweis erforderlich, bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug.
Benötigen Sie die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde) so geben Sie bitte Anschrift und Geschäftszeichen der Behörde an.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 €.
Bearbeitungsdauer:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei Wochen.
Zuständiger Bereich:
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena
Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227
E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de
Öffnungszeiten:
| Montag | 8.00-13.00 | 14.00-16.30 |
| Dienstag | 7.00-13.00 | 14.00-16.30 |
| Mittwoch | 8.00-13.00 | 14.00-16.30 |
| Donnerstag | 8.00-13.00 | 14.00-18.00 |
| Freitag | 8.00-13.00 | – |
| Jeden 1. Samstag im Monat | 8.00-12.00 | – |