Bankeinzugsermächtigung

Beschreibung:
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung ist die Stadtkasse befugt, fällige Beträge im Rahmen des Lastschriftverfahrens direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Mittels beiliegendem Formular können Sie die Einzugsermächtigung generell erteilen, oder auf bestimmte Abgabenarten beschränken. Insgesamt gilt: Durch eine erteilte Einzugsermächtigung ersparen Sie sich viel Zeit und Wege zur Bank, fällige Beträge werden automatisch abgebucht.

Formular:
Bankeinzugsermächtigung

Zuständiger Bereich:
Stadtkasse
Lüdenscheider Straße 22
58762 Altena

Ansprechpartner:
Frau Schröder-Hamers – v.schroeder(at)altena.de – 02352 / 209-316
Herr Mennle – s.mennle(at)altena.de – 02352 / 209-317
Frau Zimmermann – g.zimmermann(at)altena.de – 02352 / 209-312