Was ist ein BEBAUUNGSPLAN?
In einem Bebauungsplan wird für ein Teilgebiet der Stadt - dem räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Plans - konkret und für jedermann verbindlich festgesetzt, wie die einzelnen Grundstücksflächen genutzt werden dürfen. Festgesetzt werden in der Regel unter anderem:
Ein Bebauungsplan besteht immer aus der zeichnerischen Plandarstellung und der schriftlichen Begründung. Bei neueren Plänen (ab 2004) enthält die Begründung auch den Umweltbericht.
Es gibt nicht für alle bebauten oder bebaubaren Flächen im Stadtgebiet einen Bebauungsplan. Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt allein im Ermessen der Stadt. Wenn kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Bebaubarkeit eines Grundstücks im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu ist im Aufstellungsverfahren die Beteiligung der Bürger und die Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereich die Planung berührt, gesetzlich vorgeschrieben.
Im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren befinden sich zurzeit folgende Pläne
Roland Balkenhol
Lüdenscheider Straße 25/27
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