Die Denkmäler innerhalb der Stadt Altena (Westf.) geben in besonderer Weise die Entwicklung der Stadt wieder. So steht z. B. die Burg Altena für den Ursprung Altenas, die Drahtrollen für die frühe Industrialisierung der Täler und manch ein Bürgerhaus für die gesellschaftliche Entwicklung. Bei den Landwehren handelt es sich um alte Territorialgrenzen und bei der Lokomotive “Carl” um eine Schmalspurlokomotive der ehemaligen Kleinbahnverbindung von Altena nach Lüdenscheid. Denkmäler sind somit eine bedeutsame Informationsquelle zur Stadtgeschichte. Aufgeführt werden sie in der Denkmalliste der Stadt Altena.
Für die vielfältigen Fragen die im Zusammenhang mit der Sanierung oder der Umnutzung eines Denkmals auftreten, steht Ihnen die Untere Denkmalbehörde beratend zur Seite.
Alle baulichen Maßnahmen an einem Baudenkmal unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Dies bezieht sich nicht nur auf die äußere Hülle des Baudenkmals sondern auch auf das Gebäudeinnere. Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis sowie der Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung gemäß § 40 DSchG können formlos bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden.
Für bestimmte Arbeiten an Baudenkmälern besteht die Möglichkeit Fördermittel zu erhalten. Hierzu setzen Sie sich bitte mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung.
Weitergehende Informationen wie z. B. zum “Tag des offenen Denkmals” erhalten Sie ebenfalls bei der Unteren Denkmalbehörde.
Denkmalschutz Aktuell:
In der Zeit vom 14. Mai 2010 – 14. Juni 2010 liegt die Satzung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs Knerling im Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Altena (Westf.), Lüdenscheider Straße 25/27, Zimmer 0.10, während der allgemeinen Dienststunden (montags – freitags 09.00 – 12.00 Uhr sowie montags – donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr) öffentlich aus. Den Satzungstext mit seinen Anlagen können Sie aber auch unter den nachstehenden Links einsehen.
Satzung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs Knerling
Anlage 1 Übersichtsplan des Denkmalbereichs
Anlage 2 Gutachten des LWL- Amtes für Denkmalpflege in Westfalen
Anlage 3 photographischer Nachweis
Anlage 4 Gestaltungsrahmen für den Denkmalbereich Knerling
Untere Denkmalbehörde
Jürgen Wagner
Lüdenscheider Straße 25/27
Zimmer 0.10
Telefon: 02352 / 209-348
Telefax: 02352 / 209-303
E-Mail: j.wagner(at)altena.de