Beschreibung:
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über bisher registrierte Vorstrafen einer Person.
Ein Führungszeugnis wird von vielen Arbeitgebern vor der Einstellung gefordert. Beantragen muss es der oder die Arbeitnehmer/in.
Ab einem Alter von 14 Jahren kann jeder ein Führungszeugnis beantragen.
Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Von dort aus wird das Führungszeugnis nach circa zwei Wochen übersandt.
Führungszeugnisse für private Zwecke werden Ihnen vom Bundeszentralregister nach Hause geschickt.
Das für eine Behörde benötigte Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.
Benötigte Unterlagen:
Mitzubringen ist der Personalausweis.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Zuständiger Bereich:
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena
Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227
E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de
Öffnungszeiten:
| Montag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
| Dienstag | 7.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
| Mittwoch | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
| Donnerstag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 18.00 |
| Freitag | 8.00 - 13.00 | – |
| Jeden 1. Samstag im Monat | 8.00 - 12.00 | – |