Beschreibung:
Eine Lebensbescheinigung enthält die im Melderegister zur eigenen Person gespeicherten Daten sowie eine Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt.
Lebensbescheinigungen werden größtenteils für Rentenzwecke erstellt.
Ist das Kind nicht in Altena gemeldet, erhalten sie die steuerliche Lebensbescheinigung gebührenfrei bei dem Einwohnermeldeamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind gemeldet ist.
Benötigte Unterlagen:
Wie kann ich die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Falls Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann die Vorsprache auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. In diesem Falle sind zusätzlich die Vollmacht und der Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Auch ist eine schriftliche Beantragung möglich.
Gebühren:
Keine
Zuständiger Bereich:
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena
Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227
E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de
Öffnungszeiten:
Montag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Dienstag | 7.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Donnerstag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 18.00 |
Freitag | 8.00 - 13.00 | – |
jeden 1. Samstag im Monat | 8.00 - 12.00 | – |