Beschreibung:
Mit Hilfe einer Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass und für welche Anschrift eine Person gemeldet ist. Neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und der Anschrift wird auch angegeben, seit wann die Person dort gemeldet ist und ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Auf Wunsch werden auch die Daten der Familienangehörigen im Haushalt mit aufgeführt.
Voraussetzungen:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Altena gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Meldebescheinigung sofort ausgestellt.
Sie können sich auch durch eine geeignete Person vertreten lassen (Ausweis bzw. Pass sind erforderlich).
Kosten:
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden 6,00 € Verwaltungsgebühr erhoben.
Für bestimmte Behördenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei. Bitte bringen Sie dann entsprechende Nachweise, wie zum Beispiel den aktuellen Sozialhilfebescheid, mit.
Zuständiger Bereich:
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena
Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227
E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de
Öffnungszeiten:
Montag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Dienstag | 7.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Donnerstag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 18.00 |
Freitag | 8.00 - 13.00 | – |
jeden 1. Samstag im Monat | 8.00 - 12.00 | – |