Beschreibung:
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung und eventueller Abgabe der Fingerabdrücke grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Benötigte Unterlagen:
Hinweis:
Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, brauchen zur Beantraugung eines Personalausweises die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern.
Sind die Eltern geschieden, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten gegen Vorlage des Beschlusses.
Können die Eltern zur Antragstellung des Personalausweises nicht mitkommen, müssen sie ihrem Kind neben der schriftlichen Einverständniserklärung auch die eigenen Personalausweise mitgeben, zwecks Unterschriftenvergleich.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
| Gebührentatbestand | Gebühr |
|---|---|
| Personalausweis ab 24 Jahren | 28,80 € |
| Personalausweis bis 24 Jahren | 22,80 € |
| Adressänderung | kostenlos |
| Neusetzung der Geheimnummer | 6 € Verwaltungskostenpauschale |
| Ausschalten des eID-Nachweises | kostenlos (aus Datenschutzgründen) |
| Nachträgliches Einschalten des eID-Nachweises | 6 € Verwaltungskostenpauschale, bei Erreichen des 16. Lebensjahres kostenlos |
| Meldung des Verlustes mit Sperrung im Sperr-Register | kostenlos |
| Meldung des Wiederauffindens mit Entsperrung im Sperr-Register | 6 € Verwaltungskostenpauschale |
| Vorläufiger Personalausweis | 10 € |
Personalausweise, die für Personen unter 24 Jahren ausgestellt werden, sind sechs Jahre lang gültig.
Personalausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, sind zehn Jahre lang gültig.
Ihr Personalausweis ist abgelaufen, gestohlen worden oder verloren gegangen und Sie benötigen dringend einen neuen Ausweis? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen; der “richtige” Ausweis muss dann gleichzeitig mit beantragt werden.
Bitte kommen Sie zur Antragstellung persönlich in das Bürgerbüro. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist dann für 3 Monate gültig.
Benötigte Unterlagen:
Am 1. November 2010 wurde der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Das neue Dokument ist mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit diesem Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis finden Sie auf der Internetseite www.personalausweisportal.de
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena
Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227
E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de
Öffnungszeiten:
| Montag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
| Dienstag | 7.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
| Mittwoch | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
| Donnerstag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 18.00 |
| Freitag | 8.00 - 13.00 | – |
| Jeden 1. Samstag im Monat | 8.00 - 12.00 | – |