Reisepass

Beschreibung:
Der deutsche Reisepass ist ein Ausweisdokument, das für allgemeine Reisen deutscher Staatsbürger ins Ausland ausgegeben wird.
Bitte bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (und / oder ein Visum) benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die Lieferzeit beträgt nach Antragsaufnahme circa vier bis sechs Wochen.

Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität, zur Unterschriftsleistung sowie zur Abgabe der Fingerabdrücke grundsätzlich persönlich zu erscheinen.

Benötigte Unterlagen:

  • alter Reisepass
    (oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
  • ein Passfoto in biometrischer Form
    Weitere Informationen zu dem Passfoto finden Sie hier.
  • Einverständniserklärung der Eltern bei unter 18-jährigen
    Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, brauchen zur Beantraugung   eines Reisepasses die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern.
    Sind die Eltern geschieden, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten gegen Vorlage des Beschlusses.
    Können die Eltern zur Antragstellung des Reisepasses nicht mitkommen, müssen sie ihrem Kind neben der schriftlichen Einverständniserklärung auch die eigenen Personalausweise mitgeben, zwecks Unterschriftenvergleich.
    Das entsprechende Formular finden Sie hier.


Gültigkeit:
Reisepässe, die für Personen unter 24 Jahren ausgestellt werden, sind sechs Jahre lang gültig.
Bei Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Reisepasses zehn Jahre.

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Kosten:
Die Gebühr beträgt für Personen über 24 Jahren 59,00 €, für Personen unter 24 Jahren 37,50 €.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

Abholung Ihres Reisepasses:
Sollten Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen können, können Sie eine andere Person dafür bevollmächtigen. Bitte füllen Sie dazu diese Abhol-Vollmacht aus.
Dem/Der Bevollmächtigten müssen Sie neben der Abhol-Vollmacht auch Ihren bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass mitgeben.
Außerdem muss sich der Bevollmächtigte selbst durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Hinweis:
Wenn Sie kurzfristig verreisen möchten und keinen gültigen Reisepass besitzen, haben Sie die Möglichkeit einen Expresspass oder einen Vorläufigen Reisepass zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständiger Bereich:

Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena

Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227

E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de

Öffnungszeiten:

Montag

8.00 - 13.00

14.00 - 16.30

Dienstag

7.00 - 13.00

14.00 - 16.30

Mittwoch

8.00 - 13.00

14.00 - 16.30

Donnerstag

8.00 - 13.00

14.00 - 18.00

Freitag

8.00 - 13.00

jeden 1. Samstag im Monat

8.00 - 12.00