Beschreibung:
Personen, die im Privathaushalt ein Fernseh- oder ein Rundfunkempfangsgerät bereithalten, sind gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag dazu verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio und hat die Aufgabe die Einziehung der Gebühren vorzunehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit sich von dieser Gebühr befreien zu lassen.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Entsprechenden Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Altena.
Benötigte Unterlagen:
Dem Antrag ist eine Kopie des jeweiligen Leistungsbescheides oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.
Weitere Einzelheiten zur Rundfunkgebührenbefreiung finden Sie auf der Internetseite der GEZ.
Wichtiger Hinweis:
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln entscheidet über Ihren Antrag.
Zuständiger Bereich bei der Stadt Altena
zwecks Antrags-Ausgabe:
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena
Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227
E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de
Öffnungszeiten:
Montag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Dienstag | 7.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Donnerstag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 18.00 |
Freitag | 8.00 - 13.00 | – |
jeden 1. Samstag im Monat | 8.00 - 12.00 | – |