Beschreibung:
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, mit dem der Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale, die so genannten Merkzeichen, nachgewiesen werden.
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Als sogenannte Nachteilsausgleiche können schwerbehinderte Menschen z. B.
in Anspruch nehmen oder beantragen.
Zuständig für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist der Märkische Kreis, Fachdienst Schwerbehindertenrecht, Bismarckstraße 17 in 58762 Altena.
Neu- und Änderungsanträge:
Im Bürgerbüro der Stadt Altena erhalten Sie Anträge auf Anerkennung oder Änderung der Schwerbehinderung.
Sie können den Antrag auch auf der Homepage des Märkischen Kreises herunterladen.
Den ausgefüllten Antrag - versehen mit einem Passfoto - können Sie direkt zum Märkischen Kreis schicken oder im Bürgerbüro der Stadt Altena abgeben.
Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen:
Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises für maximal fünf Jahre erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Altena. Bitte beachten Sie, dass im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei sein muss. Ansonsten müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Verlust eines Schwerbehindertenausweises:
Bei Verlust eines Schwerbehindertenausweises kann für Sie auf Antrag ein neuer Ausweis vom Märkischen Kreis ausgestellt werden. Der Antrag ist im Bürgerbüro der Stadt Altena zu stellen. Bitte bringen Sie hiefür ein Passfoto mit.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis finden Sie auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
Zuständiger Bereich bei der Stadt Altena:
Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena
Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227
E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de
Öffnungszeiten:
Montag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Dienstag | 7.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 16.30 |
Donnerstag | 8.00 - 13.00 | 14.00 - 18.00 |
Freitag | 8.00 - 13.00 | – |
jeden 1. Samstag im Monat | 8.00 - 12.00 | – |