Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Beschreibung:

Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Berufsausbildung prüfen lassen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf zu erlernen. Daher wird eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt.
Für diese Untersuchung bekommen Sie auf Antrag einen Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt.
Der Antrag kann von dem Jugendlichen selbst oder von seinem gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Erziehungsberechtigte) persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. 
Zusätzlich zu dem Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Die Untersuchung wird von einem Arzt Ihrer Wahl ausgeführt.

Benötigte Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.

Zuständiger Bereich:

Bürgerbüro
Am Markaner 1
58762 Altena

Telefon: 02352 / 209-320
Telefax: 02352 / 209-227

E-Mail Adresse:
buergerservice(at)altena.de

Öffnungszeiten:

Montag8.00 - 13.0014.00 - 16.30
Dienstag7.00 - 13.0014.00 - 16.30
Mittwoch8.00 - 13.0014.00 - 16.30
Donnerstag8.00 - 13.0014.00 - 18.00
Freitag8.00 - 13.00
Jeden 1. Samstag im Monat8.00 - 12.00