Antragstellung Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe Juli 2021

|   Aktuelles

Nach der aktuellen Förderrichtlinie ist die Antragsfrist für Anträge auf Billigkeitsleistung zum Wiederaufbau der 30.06.2023. Die Stadtverwaltung Altena bemüht sich derzeit mit dem beauftragten Projektmanagement für alle betroffenen Bereiche an Gewässern Klarheit über die Verantwortlichkeiten für die Anträge zu schaffen, d.h. es wird derzeit untersucht, ob die Stadt oder der Private Antragsteller sein müsste.

Hier kann es auf Grund von komplexen wasserwirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen zu Verzögerungen kommen. Die Beteiligten auf Seiten der Stadtverwaltung bemühen sich, rechtzeitig vor dem 30.06.2023 hier Klarheit zu schaffen. Da aber noch nicht absehbar ist, ob der Termin gehalten werden kann, wurde mit dem Fördermittelgeber festgelegt, dass im Zweifel ggf. auch private Antragsteller Anträge stellen sollten. Der Fördermittegeber bittet darum, dass der Zeitpunkt der Antragstellung möglichst kurz vor dem Endtermin (30.06.2023) erfolgen sollte, um mögliche, späte Entscheidungen von Seiten der Stadt mit berücksichtigen zu können. Dadurch soll ein erhöhter, ggf. unnötiger Aufwand vermieden/minimiert werden.

Die Anträge der privaten Antragsteller müssen dabei noch nicht vollständig sein, sondern es genügt die bloße Antragstellung. Sofern dann weitere Unterlagen erforderlich sind (z.B. Gutachten oder dergleichen), können diese nachgereicht werden.

Sofern sich dann herausstellen sollte, dass doch die Stadt zuständig ist, kann der Antrag wieder zurückgezogen werden.

 

Die Antragstellung kann in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Projektmanagement erfolgen. Die zuständigen Ansprechpartner können aus der veröffentlichten Schadenskarte (Altena – Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (cue-chemnitz.de)) entnommen werden.

 

Zurück