Das Abwasserwerk der Stadt Altena (Westf.) wird ab 01.01.2009 die getrennte Entwässerungsgebühr in Altena einführen. Die Gebühren werden dann getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser festgesetzt.
Erforderlich wurde dies durch ein Urteil des OVG in Münster, wonach die Kosten für die Abwasserbeseitigung nicht mehr über den Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) abgerechnet werden dürfen.
Durch die Einführung der getrennten Gebühr werden die Kosten nicht erhöht, sondern neu verteilt und verursachergerecht veranlagt. Dadurch werden vom Abwasserwerk auch keine Mehreinnahmen erzielt.
Bemessungsgrundlage der Niederschlagsgebühr ist die Größe der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen. Als bebaute und befestigte Fläche sind die Grundstücksteile anzusehen, von denen Regenwasser unmittelbar (Anschlussleitung) oder mittelbar (natürliches Gefälle zur Straße) in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.
Die Ermittlung dieser Flächen wird im Rahmen einer Befragung der Grundstückeigentümer durchgeführt. Für jedes Grundstück ist ein Erfassungsbogen auszufüllen und an das Abwasserwerk der Stadt Altena zurückzuschicken. Die Versendung der Erfassungsblätter an die Grundstückseigentümer erfolgt Ende Januar 2009.
Die Ermittlung der versiegelten Flächen und die anschließend zu erstellende Gebührenkalkulation sind sehr zeitaufwendig. Mit der Fertigstellung wird erst im September 2009 gerechnet. Bis dahin werden Vorauszahlungen für 2009 auf der Grundlage der Gebührenerhebung 2008 erfolgen. Anschließend entscheidet der Rat der Stadt Altena über die Gebührensätze 2009. Der Versand der Berichtigungsbescheide erfolgt danach.
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