Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können seit dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
Das Online-Verfahren finden Sie hier:
https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen . Dort befindet sich auch eine Ausfüllhilfe, die Sie in allen Schritten der Antragsstellung unterstützt.
Zudem steht ab sofort eine Hotline zur Verfügung. Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen":
Telefon 0211 / 4684-4994 .
Welche Dokumente werden für die Beantragung benötig?
- Ihre E-Mail-Adresse zur Registierung
- Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer im Haushalt lebenden Angehörigen
- Kontoverbindungsdaten
- Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
- Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
- Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
- Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
- Angaben zu erhaltenen Spenden
- Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
- Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
- Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
- Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
- Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
Hier finden Sie jetzt schon wichtige Informationen zum Antragsverfahren:
- Leitfaden für die „Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft“
- Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier!
Hinweis: Die Antragsfrist für die Soforthilfeprogramme des Landes NRW endete am 31.08.2021!