Lohnsteuerkarten - Änderungen für 2011 - Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 gültig

Die Gemeinden und Städte haben den Arbeitnehmern zum 20.09.2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt und übermittelt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit und wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Zuständigkeit für die Änderungen auf der Lohnsteuerkarte wechselt von den Gemeinden und Städten auf die Finanzämter. Diese sind ab 01.01.2011 für alle Änderungen und Eintragungen zuständig, wie z. B.:

  • Wechsel der Lohnsteuerklassen
  • Geburt eines Kindes
  • Eheschließung und Scheidung
  • Bei Alleinerziehenden Eintragungen der Lohnsteuerklasse II
  • Ausstellung von neuen Lohnsteuerkarten (Ersatzlohnsteuerkarten) in Form von Ersatzlohnsteuerbescheinigungen.

Die Zuständigkeit für Änderungen auf der Lohnsteuerkarte und Ausstellung der Ersatzbescheinigung liegt ab dem Jahr 2011 beim

Finanzamt Altena
Winkelsen 11
58762 Altena

02352/9170

Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen finden Sie unter folgendem Link:

Formular-Management-System

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