Für die Besetzung der Schiedsamtsbezirke Dahle/Evingsen/Nette und Mühlendorf/Freiheit sucht die Stadt Altena Interessenten.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet, aber das 75. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, im Schiedsamtsbezirk wohnen, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen.
Die Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Schiedspersonen werden u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) hinreichend ausgebildet. Eine Wahlperiode dauert 5 Jahre. Eine Wiederwahl ist solange möglich, bis die Schiedsperson das 75. Lebensjahr erreicht hat.
Interessierte Personen, die ein Schiedsamt übernehmen möchten, bewerben sich bitte bis zum 31.08.2023 schriftlich bei der Stadtverwaltung Altena, Lüdenscheider Str. 22, 58762 Altena oder per E-Mail an bewerbung@altena.de.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Birgit Müller, Telefon 209-224.