(((eTicket Deutschland Schule geht in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde rechtzeitig an den Start
Mit Schulbeginn erhalten alle anspruchsberechtigten Fahrschüler/-innen an den Schulen in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde, also des Burggymnasiums, der Sekundarschule und der Grundschulen, eine neues Schülerticket. Dafür hatten die Räte in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde und Altena bereits vor den Sommerferien den Weg freigemacht.
Das sogenannte (((eTicket Deutschland Schule gilt an jedem Tag, rund um die Uhr und egal wohin in Deutschland. Es gilt im Nahverkehr in ganz Deutschland mit dem Bus und mit der Bahn in der 2. Klasse. Dabei ist es unerheblich, ob die Fahrt zur Schule geht, in der Freizeit, zur Nachhilfe, zum Sport oder für Fahrten am Wochenende, an Feiertagen oder in den Ferien genutzt wird.
Sie gilt allerdings nur persönlich für den Ticketinhaber und ist nicht übertragbar, d.h. sie ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Schülerausweis) gültig. Die Fahrberechtigung ist elektronisch auf einem Chip des (((eTickets hinterlegt und gültig vom 07.08.2023 bis zum 31.07.2024.
Die neuen Tickets werden am ersten Schultag in den Schulen zusammen mit einem Begleitschreiben an die Eltern ausgegeben.
In einem zweiten Schritt sollen auch alle anderen Schüler/-innen für 29,00 € im Monat in den Genuss des (((eTicket Deutschland Schule kommen können. Dazu müssen die Kommunen einen Vertrag mit dem Verkehrsverband schließen und die Finanzierung zusammen mit dem Land und dem Bund sicherstellen. Dieser Vertrag ist derzeit in der Prüfung, wird aber voraussichtlich bis Mitte August von den beiden Bürgermeistern unterzeichnet.
Für die nicht anspruchsberechtigten Schüler/-innen hat die MVG bereits ein entsprechendes Antragsformular für das reduzierte Deutschlandticket Schule erstellen lassen. Unter Punkt 6 auf dem Antragsformular muss die Schule (unabhängig vom Alter des Schülers) eine Bestätigung für den/die Schüler/-in ausgeben, dass diese/r die Schule besucht. Auf dem Antragsformular werden ansonsten nur die Daten der Vertragsinhaber (Mindestalter 18 Jahre), die Daten der Ticketinhaber (Schüler/-in) und die Daten der Schule abgefragt. Des Weiteren erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat für das Abo. All diese Daten werden durch die Kunden bzw. den/die Schüler/-in ausgefüllt.
Sobald der Verkaufsstart beginnt, werden die Kommunen darüber informieren. Weitere Infos auch auf der MVG-Homepage: mvg-online.de/deutschlandticket-schule.