Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
Alle fünf Jahre müssen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für den Bereich des Amtsgerichtes Altena neu gewählt werden. Für die Wahlzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 muss der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste erstellen und bis zum 15.05.2023
einen Hauptjugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts und einen Jugendhaupt- und 12 Jugendersatzschöffen für das Jugendschöffengericht Altena benennen.
Interessierte Personen müssen mindestens ein Jahr in Altena wohnen und zwischen 25 und 70 Jahren alt sein. Außerdem dürfen sie nicht als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR tätig gewesen sein.
Das Amt des Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbständigkeit und geistige Beweglichkeit sowie Erfahrung in der Jugendarbeit.
Wer sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchte, richtet sich entweder schriftlich an die Stadtverwaltung, Jugendamt, Lüdenscheider Str. 22, 58762 Altena, oder meldet sich persönlich oder telefonisch bei Herrn Hammerschmidt, Zimmer 46, Tel. 209-234.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste werden folgende Angaben zwingend benötigt:
- Familienname,
- Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
- Vorname,
- Geburtsort, bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
- Geburtstag,
- Beruf, bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereiches,
- Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer der vorgeschlagenen Person.