Zum 01.Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft. Da das Rathaus bis zum 02.01.2023 geschlossen ist, ist ab diesem Zeitpunkt von einem erhöhten Antragsaufkommen auszugehen. Um Ihr Verständnis wird vorab gebeten.
Eine mögliche Anspruchsprüfung können Sie unter folgendem Link vornehmen:
Der Wohngeldrechner 2023 dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige- die hiesige- Wohngeldbehörde geben.
Allgemeine Informationen:
- Zum Abbau erhöhten Arbeitsvolumens ist mit dem Wohngeld-Plus–Gesetz in § 26a WoGG die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung geschaffen worden. Dies macht die Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen nicht entbehrlich.
- Die Entscheidung über die vorläufige Zahlung steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung über den Wohngeldantrag
- Bei der endgültigen Entscheidung ist die Wohngeldbehörde nicht an die Entscheidung über die vorläufige Zahlung gebunden.
- Wenn die Wohngeldbehörde jedoch bereits bei der Antragstellung erkennt, dass Leistungen des Jobcenters unter Umständen höher sind als Wohngeld, können die Wohngeldbehörden ihrer Beratungspflicht nachkommen und auf ein gegebenenfalls höheres Bürgergeld hinweisen.
- Sofern Sie ab dem 01.11.2022 eine Ablehnung von Wohngeld erhalten haben, wird von Amtswegen geprüft, ob nunmehr ein Anspruch besteht.
Von weiteren allgemeinen Fragen zum Thema Wohngeld bitten wir zum jetzigen Zeitpunkt Abstand zu nehmen. Für allgemeine Informationen schauen Sie bitte auf die Internetseite der Länder oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de).
Anträge, die auch formlos erfolgen können, bitten wir in den Hausbriefkasten einzuwerfen oder postalisch zu übersenden. Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen.
Flyer: Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld