Die Eheschließung ist wohl die bekannteste Tätigkeit der Standesbeamten. Daneben ist das Standesamt aber auch für weitere wichtige Aufgaben zuständig. Hierzu zählen insbesondere die Beurkundung von Geburten, Sterbefällen und Lebenspartnerschaften und die Entgegennahme von Namenserklärungen.
Für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, werden bei Bedarf Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt. Die im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden. Auch Geburten und Sterbefälle von Deutschen im Ausland können im deutschen Geburten- bzw. Sterberegister nachbeurkundet werden.
Das Standesamt stellt aus allen hier geführten Personenstandsregistern sowohl deutsche als auch mehrsprachige Urkunden aus.
Heiraten in Altena
Für den schönsten Tag im Leben bietet Altena neben dem Trauzimmer im Alten Ratssaal im Rathaus verschiedene Ambiente-Trauungen an. So können Sie den Bund fürs Leben in der Burg Holtzbrinck, im Bergfried der Burg Altena und in der historischen Jugendherberge auf Burg Altena schließen. Für diese besonderen Orte stehen nur eine begrenzte Anzahl Termine zur Verfügung.
Hinweise für Ihre Trauung in Altena (Westf.)
Die Eheschließung muss beim Standesamt angemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Zuständig für Ihre Trauung in Altena ist das Standesamt Untere Lenne (Amtshaus Nachrodt-Wilblingwerde, Hagener Straße 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde).
Ansprechpartner: Frau Kettendorf (+49 2352 9383-41, s.kettendorf@nachrodt-wiblingwerde.de); Frau Ermster (+49 2352 9383-30); Frau Wilke (+2352 9383-21)
Sie möchten in Altena (Westf.) heiraten und wohnen aber nicht hier? Dann sprechen Sie bitte zunächst den Termin mit uns ab. Die Anmeldung der Eheschließung nehmen Sie anschließend beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses leitet Ihre Unterlagen dann an uns weiter.
Bereits bei der Anmeldung der Eheschließung sind bestimmte Unterlagen vorzulegen. Welche Dokumente benötigt werden, richtet sich nach der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand der Verlobten. Da dies im Einzelfall sehr unterschiedlich sein kann, erkundigen Sie sich bitte vorab beim zuständigen Standesamt.