Bürgerentscheid

Alle wahlberechtigten Bürger können in einem Bürgerentscheid über eine zur Abstimmung gestellten Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der Kommunalvertretung gleich.
Bürgerentscheide können von durch ein Bürgerbegehren oder als Ratsbegehren herbeigeführt werden.
Die zur Abstimmung gestellte Frage muss mit "ja" oder "nein" zu beantworten sein und in der Zuständigkeit der Kommune liegen.

Ihr Ansprechpartner

  • Frau Jäker

    +49 2352 209-212
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