Erbbaurecht

Im Rahmen des Erbbaurechts hat man die Möglichkeit, auf einem Grundstück (dem des Erbbaurechtsgebers) gegen eine regelmäßige Zahlung ein Gebäude zu errichten und/ oder zu unterhalten. Wenn Sie dazu fragen haben, wenden Sie sich bitte an die/den angegebene/n Mitarbeiter/in.

Ihr Ansprechpartner

  • Frau Schastock

    +49 2352 209-300
    Adresse | Sprechzeiten | Details
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