Eltzner
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Carl
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Gewerbezentralregisterauszug
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. In diesem Register werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung und für die Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz benötigt.
Als natürliche Person müssen Sie für die Beantragung mit Hauptwohnsitz in Altena gemeldet sein und hier im Gewerberegister geführt werden.
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Altena haben und hier im Gewerberegister geführt werden.
Für die Beantragung ist der Personalausweis erforderlich, bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug.
Benötigen Sie die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde) so geben Sie bitte Anschrift und Geschäftszeichen der Behörde an.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei Wochen.
Bei der Beantragung müssen 13,00 € in bar gezahlt werden.
Ihre Ansprechpartner
Frau Eltzner
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Ludewig
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