Gewerbezentralregisterauszug

Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. In diesem Register werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung und für die Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz benötigt.

Als natürliche Person müssen Sie für die Beantragung mit Hauptwohnsitz in Altena gemeldet sein und hier im Gewerberegister geführt werden.

Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Altena haben und hier im Gewerberegister geführt werden.

Für die Beantragung ist der Personalausweis erforderlich, bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug.

Benötigen Sie die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde) so geben Sie bitte Anschrift und Geschäftszeichen der Behörde an.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei Wochen.

Bei der Beantragung müssen 13,00 € in bar gezahlt werden.

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Eltzner

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