- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str. 2258762Altena (Westf.)
Müller
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- n.mueller@altena.de
Metz
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
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- m.metz@altena.de
Hilfe zum Lebensunterhalt
Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt ist Einkommens- und Vermögensabhängig und wird nur nachrangig gewährt. Daher erhält Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt nicht, wer sich vor allem durch den Einsatz seiner Arbeitskraft sowie seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, beispielsweise von Unterhaltspflichtigen, erhält.
Bei Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. ?Harz-IV-Leistungen") kann keine Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Ihre Ansprechpartner
Frau Müller
+49 2352 209-337Adresse | Sprechzeiten | DetailsHerr Metz
+49 2352 209-261Adresse | Sprechzeiten | Details