Hundesteuer

Falls Sie einen Hund haben, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden. Alle Hunde, die in Altena gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

Abmeldung

Bei Abmeldung ist die Rückgabe der Steuermarke sowie evtl. die Bescheinigung des Tierarztes erforderlich. 

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 96 Euro,

b) zwei Hunde gehalten werden 114 Euro je Hund,

c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 132 Euro je Hund,

d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 192 Euro je Hund (Listenhund),

e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 228 Euro je Hund (Listenhunde).

Ihre Ansprechpartner

  • Adresse |
  • Herr Krzysztofik

    +49 2352 209-228
    Adresse | Sprechzeiten | Details
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