- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str. 2258762Altena (Westf.)
Klimke-Merten
Sachbearbeitung Interner Service
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- a.klimke-merten@altena.de
Eick
Sachbearbeitung Interner Service
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
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- s.eick@altena.de
Müller
Sachbearbeitung Interner Service
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
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- b.mueller@altena.de
Pohl
Telefonzentrale und Hausmeister
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
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Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
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- r.pohl@altena.de
Werk
EDV
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
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Herisch
EDV
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
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- a.herisch@altena.de
Zlatina
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
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- 001Lüdenscheider Str. 2258762Altena (Westf.)
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße 25/2758762Altena
Jäker
Abteilungsleitung
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
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Informationsfreiheitsgesetz
Am 01.01.2002 ist das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden den Bürgerinnen und Bürgern vermehrte Einsichtsrechte gewährt und die Transparenz von Verwaltungsentscheidungen erhöht.
Das IFG NRW ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern ein generelles Informationsrecht.
Das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen ist an keine speziellen Voraussetzungen geknüpft. Ein rechtliches oder berechtigtes Interesse ist nicht nachzuweisen: die Informationsfreiheit wird als Bürgerrecht allein um ihrer selbst Willen gewährt. Der Anspruch besteht jedoch nur für die in der Verwaltung vorhandenen Informationen. Gibt die Verwaltung auf diesem Wege Informationen an die Bürgerinnen und Bürger, wird nur das Vorhandensein der Information bestätigt, nicht ob sie sachlich und rechtlich zutreffend sind.
Der Zugang zu amtlichen Informationen wird (nur) auf Antrag gewährt. Um die gewünschte Auskunft zu erlangen, muss daher ein - nach Möglichkeit schriftlicher - Antrag an die zur Auskunft verpflichtete Behörde gerichtet werden. Dieser Antrag muss hinreichend bestimmt sein, das heißt, es müssen einzelne Fälle oder Vorgänge etc. bezeichnet werden, in deren Zusammenhang Informationen vorhanden sein sollen.
Der Zugang zu den Informationen wird aber nicht schrankenlos gewährt. Das allgemeine Informationsrecht findet nur insoweit Anwendung, sofern spezielle Regelungen nicht vorgehen (z.B. Gemeindeordnung), sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen, sofern der behördliche Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, sofern keine schutzbedürftige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind oder sofern keine personenbezogenen Daten geschützt werden müssen.
Wird der Anspruch auf die geforderte Information abgelehnt, kann hiergegen Widerspruch eingelegt und ggf. anschließend im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Ablehnung überprüft werden. Darüber hinaus kann bei einer Ablehnung gemäß § 13 IFG NRW die Landesbeauftragte für den Datenschutz Als Beauftragte für das Recht auf Informationen anrufen.
Ansprechpartner sind zunächst die jeweiligen Abteilungen der Stadtverwaltung. Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an den/die behördlichen Datenschutzbeauftragte/n.
Weiterführende Informationen hier.
Ihr Ansprechpartner
Frau Jäker
+49 2352 209-212Adresse | Sprechzeiten | Details