Kinderschutz

Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes sorgen dafür, dass die Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden. Wenn konkrete Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, trifft das Jugendamt Maßnahmen zum Schutz des Kindes (z. B. im Rahmen der Inobhutnahme oder durch die Herbeiführung einer Sorgerechtsentscheidung).

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