Mahnungen

Falls Sie Ihre Zahlungen gegenüber der Stadt Altena (Westf.)  nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten Sie von der Stadtkasse eine Mahnung. Bei der Einziehung rückständiger Forderungen wird zwischen zwei unterschiedlichen Forderungsarten unterschieden. Zum einen handelt es sich um sogenannte öffentlich-rechtliche Forderungen oder um eine privatrechtliche Forderung.
Bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben oder Hundesteuer) erhalten Sie eine Mahnung. Die Mahnung ist für Sie mit weiteren Kosten verbunden. Bei privatrechtlichen Forderungen erhalten Sie eine Zahlungserinnerung.
Sie können kostenpflichtige Mahnungen vermeiden, indem Sie der Stadtkasse eine SEPA Lastschriftmandat erteilen. Dann werden die Zahlungen zum Fälligkeitstermin von ihrem Girokonto abgebucht. 

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Höppe

    +49 2352 209-316
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  • Herr Mennle

    +49 2352 209-317
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