Reisepass

Reisepass:
Der Reisepass gilt für Reisen deutscher Staatsbürger ins Ausland. Manche Länder gewähren die Einreise nur mit gültigem Reisepass. Ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass (und/ oder ein Visum) benötigen, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
Die Lieferzeit beträgt nach Antragstellung vier bis sechs Wochen. Zur Antragstellung muss persönlich erschienen werden. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre (Personen unter 24 Jahre) bzw. 10 Jahre (Personen über 24 Jahre). Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Zur Abholung haben Sie die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen (Abhol-Vollmacht) und dieser Ihren bisherigen Reisepass mitzugeben. Die bevollmächtigte Person muss sich auch selber ausweisen können.

Express-Reisepass:
Bei kurzfristigen Reisen ohne derzeit gültigen Reisepass haben Sie die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird innerhalb von drei Werktagen bei Beantragung vor 12 Uhr geliefert und gilt sechs Jahre (Personen unter 24 Jahre) bzw. 10 Jahre (Personen über 24 Jahre).

Vorläufiger Reisepass:
Dieser Reisepass ist nur in begründeten Ausnahmefällen ausstellbar. Die antragstellende Person muss glaubhaft machen, dass sie sofort einen Pass benötigt und der Expresspass nicht mehr rechtzeitig eintrifft. Die Ausstellung erfolgt in diesem Fall sofort mit einer Gültigkeit von höchstens 12 Monaten. Bitte beachten: nicht alle Länder dulden einen vorläufigen Reisepass. Informieren Sie sich im Reisebüro oder beim Auswärtigen Amt.

Kinderreisepass:
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Für Kinder wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Zur Prüfung der Identität muss das Kind persönlich beim Bürgerservice erscheinen.

Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss grundsätzlich von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden. Sollte ein Elternteil verhindert sein, muss von diesem eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden. Neben der schriftlichen Einverständniserklärung des entsprechenden Elternteils muss auch dessen Ausweis oder Pass zwecks Unterschriftsvergleichs mit vorgelegt werden.

Wenn die Eltern geschieden sind, reicht die Unterschrift des/der Sorgeberechtigten gegen Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses.

Der Kinderreisepass wird im Bürgerservice erstellt und kann sofort mitgenommen werden.

Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepasses nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Informationen erhalten Sie hier: Aktuelle Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie auch, dass für die visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass beantragt werde muss.

Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Danach muss ein Antrag auf einen Personalausweis oder Reisepass gestellt werden.

 

Benötigte Unterlagen (für alle Varianten):

  • alter Reisepass (Personalausweis bzw. Kinderausweis/ Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • zusätzlich bei Kindern: Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung, Augenfarbe und Größe des Kindes, Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten (zzgl. Vorlage des Beschlusses) bei unter 18-jährigen.
    Sofern die Eltern bei der Antragstellung nicht dabei sind, müssen zusätzlich zur Einverständniserklärung die Personalausweise zum Unterschriftenabgleich mitgegeben werden.

Die Gebühren sind vor Ort in bar zu bezahlen.

Reisepass:
32 Seiten unter 24 Jahre: 37,50€    / über 24 Jahre: 60,00€
48 Seiten unter 24 Jahre: 59,50€   /  über 24 Jahre: 81,00€

Expresspass:
32 Seiten unter 24 Jahre: 69,50€    / über 24 Jahre: 92,00€
48 Seiten unter 24 Jahre: 91,50€   /  über 24 Jahre: 113,00€

Vorläufiger Reisepass:
26,00€

Kinderreisepass
13,00€, Verlängerung 6,00€

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Eltzner

    +49 2352 209-320
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