Vorläufiger Personalausweis

Ihr Personalausweis ist abgelaufen, gestohlen worden oder verloren gegangen und Sie benötigen dringend einen neuen Ausweis? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen; der “richtige” Ausweis muss dann gleichzeitig mit beantragt werden.

Bedenken Sie bitte, dass Sie mit einem vorläufigen Personalausweis nicht in jedes Land reisen können: Aktuelle Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes

Bitte kommen Sie zur Antragstellung persönlich zum Bürgerservice. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist längstens für 3 Monate gültig.

Benötigte Unterlagen:

  • alter Reisepass, alter Personalausweis, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto

Bei der Beantragung in bar zu leisten: 10,00€ zzgl. Gebühr für neuen Personalausweis (s. Kostenaufstellung unter Passangelegenheiten)

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Eltzner

    +49 2352 209-320
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  • Frau Carl

    +49 2352 209-320
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  • Frau Kreuder-Rathmann

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  • Frau Ludewig

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