- Anschrift
- 001Lüdenscheider Str. 2258762Altena (Westf.)
Altunkaya
- u.altunkaya@altena.de
Moneke
- a.moneke@altena.de
Zeibig
- g.zeibig@altena.de
Niebuhr
- s.niebuhr@altena.de
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates für Bürger, die aufgrund ihrer geringen Einkünfte einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) bekommen.
Benötige Unterlagen/ Formulare:
Vordruck: Antrag auf Wohngeld - Mietzschuss
Vordruck: Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss [Hinweis: Für einen Lastenzuschussantrag - bei Eigentum - auch den anderen Vordruck mit Anlage verwendet, da sonst Angaben zum Eigentum fehlen!]
Erklärung Wohngeld
Angaben des Vermieters
Verdienstbescheinigung
Wir weisen darauf hin, dass Sie bitte vor der persönlichen Abgabe des Hauptantrags bei den Mitarbeiterinnen erfragen, welche zusätzlichen Unterlagen im Einzelfall dem Hauptantrag beizufügen sind!
Über den online verfügbaren Wohngeldrechner NRW können Bürger schnell ermitteln, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und direkt über das Tool einen Online-Antrag stellen. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und die Antragsstelung ist für jede Kommune in NRW möglich.
Die Online-Antragstellung erfolgt über diesen Link.
Aufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigung aus nichtselbstständiger Arbeit aller im Haushalt lebenden Personen bzw. Nachweis über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngeld usw.)
- Bei Rentnerinnen / Rentnern: Rentenbescheid mit den letzten Rentenanpassungsmitteilungen.
- Bei Einkommensteuerpflichtigen: Letzter Einkommensteuerbescheid / Vorauszahlungsbescheid / letzte Einkommensteuererklärung (mit allen Anlagen).
- Bei Selbstständigen: Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Jahr.
- Bei Empfängerinnen / Empfängern von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art, Höhe und Empfängerin / Empfänger der Leistungen.
- Bei Arbeitslosen: Nachweis über bezogenes Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach § 421j SGB III, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungshilfe, aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes Unterhaltsgeld, Leistungen nach § 10 SGB III, die dem Lebensunterhalt dienen.
- Bei Empfängerinnen / Empfängern von Transferleistungen: Nachweis über Art und Höhe der Leistungen.
- Bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen: Nachweise über die Unterhaltszahlungen, das Verwandtschaftsverhältnis zur / zum Unterhaltsberechtigten und den Rechtsgrund für die Unterhaltsleistungen, die Art der Ausbildung (in der Regel Bescheinigung der Ausbildungsstätte / Schule)
- Schwerbehindertenausweis
- Zur Feststellung des pauschalen Abzugs: Die Entrichtung von Pflichtbeträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Entrichtung laufender Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, die hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung einem der vorgenannten Pflichtbeiträge entsprechen, ist durch Vorlage von Bescheinigungen der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers, von Beitragsquittungen, Rentenbescheiden, Rentenanpassungsmitteilungen, Beitragsbescheiden der Krankenkasse oder durch Versicherungsverträge nachzuweisen.
- Mietbescheinigung und Mietvertrag
- Fremdmittelbescheinigung
- Nachweis über die Höhe der Grundsteuer und der Verwaltungskosten an Dritte.
- Nachweis über Erträge aus Überlassungen von Räumen und Flächen an Dritte.
- Nachweis über Leistungen Dritter zur Aufbringung der Belastung.
- Notarieller Kaufvertrag; Wohnflächenberechnung.
Den Antrag auf Wohngeld erhalten Sie bei der Stadtverwaltung. Einen formlosen Antrag zur Fristwahrung finden Sie unter den Formularen.
Ihre Ansprechpartner
Frau Altunkaya
+49 2352 209-260Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Moneke
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