Finanzen & Haushalt

 

Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gilt das Neue Kommunale Finanzsystem (NKF). Danach müssen alle Kommunalhaushalte bis zum 01.01.2009 das bisherige Rechnungssystem durch ein doppisches System ersetzen, das unter anderem auch eine kommunale Bilanz beinhaltet. Das NKF soll eine deutlich breitere Informationsbasis für die politischen Entscheidungen vor Ort bieten. Die wirtschaftliche Lage der Städte wird transparenter gemacht, ein sparsamer und effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert und das Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit unterstützt.

Die Stadt Altena (Westf.) hat auf Grund einer gemeinsamen Entscheidung von Politik und Verwaltung bereits zum 01.01.2006 als erste Stadt im Märkischen Kreis die Umstellung vorgenommen. Die Eröffnungsbilanz wurde durch den Rat der Stadt Altena (Westf.) nach Abschluss des Prüfungsverfahrens im Dezember 2007 festgestellt. Sie weist bei einer Bilanzsumme von 150,35 Mio. Euro ein Eigenkapital von 52,47 Mio. Euro aus.

Der aktuelle Haushalt für das Jahr 2023 wurde durch den Rat der Stadt Altena (Westf.) am 06.02.2023 beschlossen. Die Genehmigung vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Lüdenscheid ist mit Verfügung vom 14.07.2023 erteilt worden. Gleichzeitig wurde das Haushaltssicherungskonzept  genehmigt. Die Stadt Altena (Westf.) unterliegt den Bestimmungen der Haushaltssicherung gem. Gemeindeordnung (§76 GO NRW). Der Haushalt hat ein Ausgabevolumen von 67,9 Mio. Euro und weist einen geplanten Überschuss von  249 Tsd. Euro aus. Das geplante Investitionsvolumen liegt bei 15,13 Mio. Euro.

 

 

Weiterführende Informationen zum neuen Kommunalen Finanzsystem und zum Haushalt finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MHKBG NRW) unter dem Stichwort Haushaltsrecht.

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