Das Schiedsamt

Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und für Schlichtungsversuche in Strafsachen bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an.

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) im Alter von 30-70 Jahren wahr. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Altena auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und danach vom Amtsgericht Altena bestätigt und eidlich verpflichtet.

Wie erreichen Sie die zuständige Schiedsperson?

In Altena gibt es drei Schiedsamtsbezirke. Die Schiedsperson wohnt regelmäßig in ihrem Amtsbezirk und arbeiten ehrenamtlich. Name und Adresse der Schiedsperson erfähren Sie bei der Stadtverwaltung, dem Amtsgericht oder bei jeder Polizeidienststelle.
 

Schiedsamts-
bezirk

Dahle
Evingsen
Nette

Mühlendorf
Freiheit

Rahmede

Schiedsmann /
Schiedsfrau

 Dietmar Flusche Im Lissingsiepen 39 Tel.: 02352/25743

 Sascha Persichella Graf-Engelbert-Str. 36a Tel.: 0152/33593301

 Olaf Diembeck Schubertstr. 19 Tel.: 02352/50406

Vertreter /
Vertreterin

 Sascha Persichella

 Dietmar Flusche

 Dietmar Flusche

Wann kann das Schiedsamt helfen?

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer zwingend vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch aus der Welt zu schaffen.

Bei bestimmten Straftaten müssen Sie vor einem Gerichtsverfahren die zuständige Schiedsperson einschalten.
Solche Straftaten sind z.B.:

  • Beleidigung
  • Bedrohung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses


Für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Solche bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sind:

  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten (z.B. Zäune, Bepflanzung)
  • Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind
  • Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Sie suchen weitere Informationen zum Schiedsamt?

Weitere Informationen erhalten Sie aus der Broschüre „Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten“ vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie unter www.schiedsamt.de.

 

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