Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wenn in einem Gebäude Wohn-, Teileigentum o.Ä. gebildet werden soll, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die jeweiligen Einheiten in sich abgeschlossen sind. Der Antrag kann formlos gestellt werden, der Antragsvordruck ist nicht verbindlich. Er soll Ihnen jedoch helfen, dass der Antrag vollständig und prüfbar eingereicht wird, damit die Bearbeitungsdauer nicht durch Rückfragen usw. verlängert wird.

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