- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße 25/2758762Altena
Klippenstein
Bauleitplanung
- a.klippenstein@altena.de
Andreas
Kisker
Abteilungsleitung "Planen und Bauen"
Planen und Bauen (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- a.kisker@altena.de
Berg
Tiefbau
Planen und Bauen (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- m.berg@altena.de
J.
Wagner
Denkmalschutz
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- j.wagner@altena.de
Horn
Bauleitplanung
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- n.horn@altena.de
Böse
Bauaufsicht
- j.boese@altena.de
Gutschinski
Bauaufsicht
Planen und Bauen (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- s.gutschinski@altena.de
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn in einem Gebäude Wohn-, Teileigentum o.Ä. gebildet werden soll, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die jeweiligen Einheiten in sich abgeschlossen sind. Der Antrag kann formlos gestellt werden, der Antragsvordruck ist nicht verbindlich. Er soll Ihnen jedoch helfen, dass der Antrag vollständig und prüfbar eingereicht wird, damit die Bearbeitungsdauer nicht durch Rückfragen usw. verlängert wird.
Ihr Ansprechpartner
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