Eltzner
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Carl
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
An-, Ab- und Ummeldung
Anmeldung Wohnsitz: Eine Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Zuzug beim Bürgerservice der Stadt Altena erfolgen. Anmeldungen im Voraus sind nicht möglich! Bei Familien reicht zur Anmeldung ein Elternteil. Bitte die Ausweise aller Familienmitglieder mitbringen und ggf. Vollmachten bereits volljähriger Kinder. Lebensgefährten können Sie ebenfalls mit anmelden, sofern Sie eine Vollmacht und den Personalausweis haben und persönliche Daten des Lebensgefährten wissen.
Bitte bringen Sie neben Personalausweisen auch Reisepässe und eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes mit.
Tipps: Erfolgt der Umzug innerhalb des Märkischen Kreises, können Sie im Bürgerservice direkt Ihren Fahrzeugschein umschreiben lassen (11,10€).
Im Stadtpavillon können Sie direkt Gas, Wasser und Strom an-/ ummelden.
Abmeldung Wohnsitz: Erfolgt ein Umzug innerhalb Deutschlands, genügt eine Anmeldung in der neuen Stadt/ Gemeinde. Wer keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche beim Bürgerservice der Stadt Altena abzumelden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes mit.
Ummeldung Wohnsitz: Bei einem Umzug innerhalb Altenas müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Bürgerservice ummelden. Darüber hinaus gelten die Angaben im oberen Abschnitt "Anmeldung Wohnsitz".
Es entstehen keine Kosten bei der An-, Um- und Abmeldung.
Die Gebühr zum Umschreiben des Fahrzeugscheins bei Umzügen innerhalb des Märkischen Kreises beträgt 11,10 €.
Ihre Ansprechpartner
Frau Eltzner
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Ludewig
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Kreuder-Rathmann
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+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | Details