An-, Ab- und Ummeldung

Anmeldung Wohnsitz: Eine Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Zuzug beim Bürgerservice der Stadt Altena erfolgen. Anmeldungen im Voraus sind nicht möglich! Bei Familien reicht zur Anmeldung ein Elternteil. Bitte die Ausweise aller Familienmitglieder mitbringen und ggf. Vollmachten bereits volljähriger Kinder. Lebensgefährten können Sie ebenfalls mit anmelden, sofern Sie eine Vollmacht und den Personalausweis haben und persönliche Daten des Lebensgefährten wissen.
Bitte bringen Sie neben Personalausweisen auch Reisepässe und eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes mit.

Tipps: Erfolgt der Umzug innerhalb des Märkischen Kreises, können Sie im Bürgerservice direkt Ihren Fahrzeugschein umschreiben lassen (11,10€).
Im Stadtpavillon können Sie direkt Gas, Wasser und Strom an-/ ummelden.

Abmeldung Wohnsitz: Erfolgt ein Umzug innerhalb Deutschlands, genügt eine Anmeldung in der neuen Stadt/ Gemeinde. Wer keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche beim Bürgerservice der Stadt Altena abzumelden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes mit.

Ummeldung Wohnsitz: Bei einem Umzug innerhalb Altenas müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung beim Bürgerservice ummelden. Darüber hinaus gelten die Angaben im oberen Abschnitt "Anmeldung Wohnsitz".

Es entstehen keine Kosten bei der An-, Um- und Abmeldung.

Die Gebühr zum Umschreiben des Fahrzeugscheins bei Umzügen innerhalb des Märkischen Kreises beträgt 11,10 €.

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Eltzner

    +49 2352 209-320
    Adresse | Sprechzeiten | Details
  • Frau Ludewig

    +49 2352 209-320
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  • Frau Kreuder-Rathmann

    +49 2352 209-320
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  • Frau Carl

    +49 2352 209-320
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