Eltzner
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
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Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
Montag
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Carl
Bürgerservice
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Beglaubigungen
Grundsätzlich können behördliche Dokumente, Zeugnisse und Ähnliches in deutscher Sprache vom Bürgerservice amtlich beglaubigt werden.
Es können nur Dokumente beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Nicht beglaubigt werden außerdem Testamente, Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen, Eidesstattliche Versicherungen, Generalvollmachten, Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Unterschriften darf das Bürgeramt nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie diese in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters vom Bürgerservice geleistet haben.
Benötigte Unterlagen:
- das zu beglaubigende Dokument in der Originalfassung
- Ausweisdokument
Beglaubigung Unterschrift: 1,50 €
Beglaubigung Schriftstück: 3,00 €
Preis pro Kopie: 0,50 €
Die Gebühren sind bar zu zahlen.
Ihre Ansprechpartner
Frau Eltzner
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Ludewig
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Frau Kreuder-Rathmann
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