- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße 25/2758762Altena
Sonntag
Öffentliche Ordnung (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- k.sonntag@altena.de
Sonntag
Öffentliche Ordnung (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Sowie nach Vereinbarung
- m.sonntag@altena.de
Wille
Öffentliche Ordnung (technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
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9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
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Sowie nach Vereinbarung
- s.wille@altena.de
Buschmann
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Pflüger
Stadtverwaltung (Rathaus und technisches Rathaus)
Montag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
Freitext
Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen besondere Öffnungszeiten gelten.
- l.pflueger@altena.de
Feuerwerk
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur von Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr und nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres abgebrannt werden. Für alle anderen Tage des Jahres ist eine Ausnahmebewilligung der Ordnungsbehörde erforderlich. Für Inhaber einer besonderen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines nach dem Sprengstoffgesetz gelten besondere Vorgaben, ebenso für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 3 und 4.
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