Fischereischein

Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen.
Zur Erst- oder Neuausstellung benötigen Sie den Nachweis der Fischereiprüfung, ein Ausweisdokument sowie ein Passbild.

Für Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 16 Jahren gibt es beim Bürgerservice einen Jugendfischereischein. Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Antragstellung muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Bitte bringen Sie dafür ein Passbild und ein Ausweisdokument mit.

Eine Verlänerung kann vorgenommen werden, wenn der Zustand des Dokuments und die Aktualität des Passfotos ausreichend ist. Bitte bringen Sie den abgelaufenen Fischereischein, ein Ausweisdokument und ggf. ein neues Passfoto mit.

Für einen Fünfjahresfischereischein (auch Verlängerung): 48,00€
für einen Jahresfischereischein (auch Verlängerung): 16,00€

Jugendfischereischein (auch Verlängerung): 8,00€

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Eltzner

    +49 2352 209-320
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  • Frau Ludewig

    +49 2352 209-320
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  • Frau Kreuder-Rathmann

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  • Frau Carl

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