Eltzner
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
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Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
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09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
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geschlossen
Sonntag
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Carl
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
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Sonntag
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- buergerservice@altena.de
Fischereischein
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen.
Zur Erst- oder Neuausstellung benötigen Sie den Nachweis der Fischereiprüfung, ein Ausweisdokument sowie ein Passbild.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 16 Jahren gibt es beim Bürgerservice einen Jugendfischereischein. Dieser kann auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Antragstellung muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Der Jugendfischereischein hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Bitte bringen Sie dafür ein Passbild und ein Ausweisdokument mit.
Eine Verlänerung kann vorgenommen werden, wenn der Zustand des Dokuments und die Aktualität des Passfotos ausreichend ist. Bitte bringen Sie den abgelaufenen Fischereischein, ein Ausweisdokument und ggf. ein neues Passfoto mit.
Für einen Fünfjahresfischereischein (auch Verlängerung): 48,00€
für einen Jahresfischereischein (auch Verlängerung): 16,00€
Jugendfischereischein (auch Verlängerung): 8,00€
Ihre Ansprechpartner
Frau Eltzner
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Ludewig
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