Eltzner
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09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
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Ludewig
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Carl
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Kreuder-Rathmann
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Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über bisher registrierte Vorstrafen einer Person.
Fordert der Arbeitgeber ein Führungszeugnis, muss der/ die Arbeitnehmer/in dieses beantragen. Personen ab dem 14 Jahren können ein Führungszeugnis beantragen, bis zum 18. Lebensjahr auch der gesetzliche Vertreter.
Die Bearbeitungszeit liegt bei circa 2 Wochen. Für private Zwecke wird dieses nach Hause versandt oder aber zu einer Behörde, falls diese es benötigen.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister mit dem elektronischen Personalausweis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Das erweiterte Führungszeugnis:
Ein Arbeitgeber kann von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.
Durch die genaue Prüfung des Strafregisters soll verhindert werden, dass Menschen mit gefährlichen Neigungen beruflich in die Nähe von bzw. in Machtpositionen über Kinder und Jugendliche kommen können.
Benötigte Unterlagen:
Mitzubringen ist ein Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis).
Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, muss der Träger der Maßnahme (z.B. Kirchengemeinde bei Kinderfreizeiten) Ihnen bescheinigen, dass für die Maßnahme ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich ist.
Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll wird eine Bestätigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben, benötigt.
13,00€ bei Beantragung in bar zu zahlen.
Für ehrenamtliche Tätigkeiten gebührenfrei.
Ihre Ansprechpartner
Frau Eltzner
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Ludewig
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