Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die bedeutendste Ertragsquelle im Haushalt der Stadt Altena (Westf.). Die Grundlage bildet der Gewerbeertrag der Unternehmen und ist dabei stark konjunkturabhängig.

Steuerpflichtig ist jeder Unternehmer/jede Unternehmerin eines in Altena ansässigen Gewerbebetriebes. Das Finanzamt Altena ermittelt anhand der betrieblichen Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Grundlage den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadt Altena erhält auf dieser Basis den sogenannten Gewerbesteuer-Messbescheid, an den sie zwingend gebunden ist. Einsprüche dagegen kann nur das Finanzamt bearbeiten.

Der vom Finanzamt festgelegte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert und in den Gewerbesteuerbescheid übernommen.

Die Hebesätze werden jährlich durch die Haushaltssatzung neu festgesetzt und betragen derzeit:

Hebesatz Gewerbesteuer:

480 v.H.

Vorauszahlungen werden nach § 19 Gewerbesteuergesetz erhoben und betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.

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