Gleichstellung

„Gleichstellung von Frau und Mann" ist auch eine Aufgabe der Gemeinden, und so verpflichtet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben der Gemeinde mit, welche die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. So setzt die Gleichstellungsbeauftragte auf kommunaler Ebene durch Information, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung bei verwaltungsinternen und externen Maßnahmen den Gleichheitsgrundsatz durch, der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert ist und besagt:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

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