Grundsicherung

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind
auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten.

Für genauere Informationen und Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Müller

    +49 2352 209-337
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  • Herr Metz

    +49 2352 209-261
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