Melderegister

Auskunft: Auskünfte können persönlich, postalisch oder per Mail gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Es müssen gewisse Angaben zur betreffenden Person vorliegen, z.B. Name, Geburtsdatum, letzte Adresse in der Kommune.

Auskunftssperre: Sie können beim Bürgerservice unter Angabe glaubhafter Tatsachen eine Auskunftssperre in das Melderegister beantragen. Vorab wird eine vorläufige Sperre eingerichtet. Über die Entscheidung einer tatsächlichen Auskunftssperre erhalten Sie einen Bescheid.
Bitte bringen Sie folgendes mit:

  • einen unterschriebenen Antrag mit detailliertre Sachverhaltsschilderung mit
  • Bennenung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
  • Bennennung der zu schützenden Person/en
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung (Zeugenaussagen, behördliche Bescheinigung, ärztliche Bescheinigung, Bezug auf Polizeiakten,...)
  • Personalausweis

Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €

Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €

Archiv Melderegisterauskunft: 30,00€

 

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Eltzner

    +49 2352 209-320
    Adresse | Sprechzeiten | Details
  • Frau Ludewig

    +49 2352 209-320
    Adresse | Sprechzeiten | Details
  • Frau Kreuder-Rathmann

    +49 2352 209-320
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  • Frau Carl

    +49 2352 209-320
    Adresse | Sprechzeiten | Details
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