Melderegister
Auskunft: Auskünfte können persönlich, postalisch oder per Mail gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Es müssen gewisse Angaben zur betreffenden Person vorliegen, z.B. Name, Geburtsdatum, letzte Adresse in der Kommune.
Auskunftssperre: Sie können beim Bürgerservice unter Angabe glaubhafter Tatsachen eine Auskunftssperre in das Melderegister beantragen. Vorab wird eine vorläufige Sperre eingerichtet. Über die Entscheidung einer tatsächlichen Auskunftssperre erhalten Sie einen Bescheid.
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- einen unterschriebenen Antrag mit detailliertre Sachverhaltsschilderung mit
- Bennenung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Bennennung der zu schützenden Person/en
- Nachweise zur Glaubhaftmachung (Zeugenaussagen, behördliche Bescheinigung, ärztliche Bescheinigung, Bezug auf Polizeiakten,...)
- Personalausweis
Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Archiv Melderegisterauskunft: 30,00€
Ihre Ansprechpartner
Frau Schastock
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsHerr Höbelheinrich
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | Details- Adresse |
Frau Kreuder-Rathmann
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | Details