Passangelegenheiten

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird beim Bürgerservice im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung und eventueller Abgabe der Fingerabdrücke grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Auch minderjährige Kinder müssen zur Prüfung der Identität persönlich erscheinen.

Benötigte Unterlagen:

  • alter Personalausweis (oder alter Reisepass, alter Kinderausweis oder alter Kinderreisepass)
  • ein aktuelles Passfoto in biometrischer Form

Hinweis: Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, brauchen zur Beantragung eines Personalausweises die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern.
Sind die Eltern geschieden, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten gegen Vorlage des Beschlusses.
Können die Eltern zur Antragstellung des Personalausweises nicht mitkommen, müssen sie ihrem Kind neben der schriftlichen Einverständniserklärung auch die eigenen Personalausweise mitgeben, zwecks Unterschriftenvergleich.
Sie finden hier das entsprechende Formular.

Gültigkeit: Bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre. Bei Personen über 24 Jahre zehn Jahre.

Ausweis weg? Klicken Sie hier für wichtige Informationen
 

Alle Gebühren sind in bar zu leisten:

Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 €
Adressänderung: Kostenlos
Neusetzung der Geheimnummer: kostenlos
nachträgliches Einschalten des eID-Nachweises: kostenlos
Meldung des Verlusts + Sperrung: kostenlos
Medung Wiederauffinden + Entsperrung: kostenlos
vorläufger Personalausweis: 10,00€

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Eltzner

    +49 2352 209-320
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  • Frau Ludewig

    +49 2352 209-320
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  • Frau Kreuder-Rathmann

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  • Frau Carl

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