Eltzner
Bürgerservice
Montag
09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen
- buergerservice@altena.de
Ludewig
Bürgerservice
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Kreuder-Rathmann
Bürgerservice
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Carl
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Sperrmüllanmeldung
Die Stadt Altena hat gemeinsam mit anderen Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises den Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) mit der Wahrnehmung abfallwirtschaftlicher Aufgaben beauftragt. Dazu gehören insbesondere das Einsammeln und der Transport von Abfällen.
Informationen rund um die Abfallbeseitigung finden Sie vor allem im jährlich erscheinenden Abfallkalender. Dort sind alle wichtigen Hinweise enthalten, zum Beispiel zur Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten und Grünabfällen, von Altglas und Altpapier oder auch von Schadstoffen, die nicht in die Mülltonne gehören. Den Abfallkalender erhalten Sie im Rathaus der Stadt Altena (Lüdenscheider Str. 22), im Bürgerbüro (Am Markaner 1) und in vielen anderen öffentlichen Gebäuden.
Der Zweckverband für Abfallbeseitigung bietet auch auf seiner Internetseite www.zfa-iserlohn.de ausführliche Informationen an.
Dort können Sie zum Beipiel im Abfall-ABC nachlesen, wohin Ihr Abfall gehört und direkt online das Abholen von Sperrmüll, Elektrogroßgeräten und Grünabfällen anmelden.
Reklamationen wie zum Beispiel:
- Abfallbehälter nicht entleert
- Abfallbehälter defekt
- Abfallbehälter gestohlen
- Abfallbehälter mitgeladen
und Um- bzw. Neubestellungen von Abfallbehältern richten Sie bitte an den Bürgerservice der Stadt Altena.
Wichtige Hinweise zur Sperrmüllabfuhr
Immer häufiger kommt es bei der Abfuhr von Sperrmüll vor, dass blaue Müllsäcke bei der beantragten Abfuhr stehen bleiben. Im Anschluss fühlt sich oft keiner mehr für die Säcke verantwortlich, so dass diese einige Tage an der Straße stehen.
Die Stadt Altena möchte aus diesem Grund noch einmal nützliche Tipps und Hinweise zur Sperrmüllabfuhr geben.
Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dassAbfälle, die in Säcke oder Kartons passen, niemals Sperrmüll sind und von der Abfuhr ausgeschlossen sind.
Zur Abfuhr von Sperrmüll sind sperrige Wohnungseinrichtungsgegenstände wie z.B. Möbel, Polstermöbel, Betten, Matratzen, und Fahrräder zugelassen, um nur einige der zulässigen Gegenstände zu nennen.
Alles was in einen blauen Sack passt ist über die Restmülltonne oder bei einem Bringhof zu entsorgen.
Wo Sie welchen Abfall entsorgen können, lesen Sie bitte auch im Abfall ABC nach.
Bitte achten Sie darauf, dass die Antragskarten leserlich ausgefüllt werden. Sofern Karten aufgrund von Unleserlichkeit nicht zugeordnet werden können, kann auch keine Abfuhr erfolgen.
Die Anmeldung können Sie auch online vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll erst am Abfuhrtag, frühestens jedoch einen Abend vorher zur Abholung bereitgestellt werden darf. Als Antragsteller tragen Sie bis zur Einsammlung durch den Entsorger die Verantwortung für den an die Straße gestellten Sperrmüll.
Weiter wird der Sperrmüll nicht von privaten Grundstücken entsorgt.
Die Abfuhr des Sperrmülls erfolgt am Abfuhrtag bis 20.00 Uhr.
Ihre Ansprechpartner
Frau Eltzner
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Ludewig
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Kreuder-Rathmann
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | DetailsFrau Carl
+49 2352 209-320Adresse | Sprechzeiten | Details- Adresse |