Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt dem Steuerpflichtigen, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und keine Rückstände gegenüber der Stadt Altena (Westf.) bestehen.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann persönlich bei der Stadt beantragt werden.

Nach Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit wird die Bescheinigung ausgehändigt. Die Gebühr beträgt 18,00 Euro.

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  • Herr Krzysztofik

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