Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung. Dazu wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in.
- Anschrift
- 001Lüdenscheider Straße 25/2758762Altena
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Frau
Stein
Bauamt
Raum:
1.15
Email:
n.stein@altena.de
Teilungsgenehmigungen
Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung. Dazu wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in.
Ihr Ansprechpartner
Frau Stein
+49 2352 209-288Adresse | Sprechzeiten | Details