Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendschutzgesetz

ugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Berufsausbildung prüfen lassen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf zu erlernen. Daher wird eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt.
Für diese Untersuchung bekommen Sie auf Antrag einen Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt.
Der Antrag kann von dem Jugendlichen selbst oder von seinem gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Erziehungsberechtigte) persönlich beim Bürgerservice gestellt werden. 
Zusätzlich zu dem Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Die Untersuchung wird von einem Arzt Ihrer Wahl ausgeführt.

Benötigte Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass

Ihre Ansprechpartner

  • Frau Eltzner

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